BaFin rügt Mitteilungspraxis der Lebensversicherer: Nur fünf Versicherer halten sich komplett an Gesetzesvorgaben

BaFin rügt Mitteilungspraxis der Lebensversicherer: Nur fünf Versicherer halten sich komplett an Gesetzesvorgaben

21. September 2016

Contern, 21. September 2016. Mit der Württembergischen Leben, dem Volkswohl Bund, der VGH Provinzial, der R+V und der PB Lebensversicherung halten sich fünf Versicherungsunternehmen bei den jährlichen Standmitteilungen vollumfänglich an die Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Das hat eine Studie des Policen-Analysehauses Partner in Life S.A. (PiL) ergeben. Der weitaus größte Teil des Marktes gibt den Versicherten in den jährlichen Standmitteilungen nur einen unvollständigen Überblick über die Entwicklung der Lebensversicherungsverträge. Manche verweigern die gesetzlich geregelten Informationen fast vollständig.

Demnach müssten bei den jährlichen Standmitteilungen bei überschussberechtigten Lebensversicherungsverträgen gemäß § 153 Abs. 1 und 3 VVG die rechnerisch zugeordneten Bewertungsreserven (BWR) in vollem Umfang ausgewiesen werden. Lediglich die Mindestbeteiligung an den BWR – auch Sockelbeteiligung genannt – auszuweisen entspricht nicht den Anforderungen aus § 155 VVG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 VVG-InfoV. 

„Leider ist es aber gängige Praxis“ bemängelt Vorstand der PiL, Dean Goff, der jedes Jahr tausende von Standmitteilungen analysiert. „Nur wenige Versicherer legen die Karten transparent und nachvollziehbar auf den Tisch.“ 

Der BaFin zufolge dient die Pflicht zur jährlichen Unterrichtung des Versicherungsnehmers dem Zweck, diesem während der sehr langen Laufzeit des Versicherungsvertrages Klarheit über die Entwicklung seiner Ansprüche zu verschaffen. Durch die Ausweisung alleine der Sockelbeteiligung an den BWR werde es dem Versicherungsnehmer aber unmöglich gemacht, sich insbesondere im Hinblick auf einen möglichen Rückkauf des Vertrages über den voraussichtlichen Stand seines Anspruchs Klarheit zu verschaffen.

Für eine hauseigene Studie analysierte der Policenkäufer aktuelle Standmitteilungen zu mehr als 90 Prozent des Marktes (die 35 größten Lebensversicherer nach Beitragssumme).

Fünf der in der Graphik aufgeführten Versicherer erfüllen den Auslegungsentscheid der BaFin zu 100 Prozent, die weiteren Unternehmen erfüllen immerhin mehr als 80 bzw. knapp 50 Prozent. Die übrigen untersuchten Versicherer teilen weder mit, wie hoch der Anteil der BWR oberhalb der Sockelbeteiligung ist, noch wie viel der Sockel konkret beträgt und in wieweit diese beiden Werte im mitgeteilten Rückkaufswert (und der Ablaufleistung) enthalten sind oder noch addiert werden müssten. Die Schlusslichter in Sachen Transparenz im Hinblick auf die beiden Kennzahlen der BaFin-Rüge sind die HUK-Coburg, Nürnberger, Öffentliche Braunschweig, HDI-Gerling, Allianz und einige weitere.

PiL-Studie: Auch Garantieleistung wird nicht korrekt ausgewiesen

Auch die Mitteilungspraxis hinsichtlich der Regelungen der VVGInfoV zur Garantieleistung geht weit auseinander. „Hier wünscht man sich einen ähnlich klaren Entscheid der BaFin – und gegebenenfalls des Gesetzgebers – wie zu den Bewertungsreserven“, so Goff weiter. Es gäbe keine klare Definition, was  die Garantieleistungen alles beinhalten müssen und ein einheitlicher Terminus werde ebenso wenig verwendet. Nur wenige Gesellschaften lassen PiL zufolge ihre Kunden unmissverständlich wissen, was zum Ablauf ausgezahlt wird – also die garantierte Leistung inklusive der jeweiligen zum Stichtag fest zugeschriebenen Überschüsse aus der Vergangenheit, wie vom Gesetzgeber gefordert.

Dabei ist festzustellen, dass ein und derselbe Versicherer durchaus – abhängig vom jeweiligen Tarifverbund – unterschiedlich transparente Wertmitteilungen versendet, weshalb einzelne Kunden besser oder schlechter versorgt werden.

Geprüft wurde, wie viel Prozent der insgesamt 23 relevanten Kennzahlen jedes Jahr mitgeteilt werden, um dem Kunden Anhaltspunkte zur Vertragsentwicklung zu geben. Spitzenreiter in Sachen Transparenz sind die AXA und die Debeka, gefolgt von der Cosmos, Ergo und LVM. Die Schlusslichter bilden die Stuttgarter Lebensversicherung, gefolgt von der Nürnberger Lebensversicherung und der HUK Coburg.

Über Partner in Life S.A.:

Partner in Life S.A. (PiL) wurde 2001 in Luxemburg gegründet. Seither analysiert, kauft, verkauft und verwaltet das Unternehmen kapitalbildende Lebens- und Rentenversiche-rungen. PiL bietet dabei mit diversen Produkten und Dienstleistungen rund um den Zweitmarkt individuelle und verlässliche Lösungen und stellt seine Erfahrung zu besteh-enden Kapitalversicherungen aus Deutschland, Österreich und Großbritannien in den Dienst von Versicherten, die Empfehlungen oder Geld zu ihren Policen suchen.

Daneben ist Partner in Life Ansprechpartner und Dienstleister für Makler, Vermögens-berater, Banken, Bausparkassen und Versicherungsspezialisten, die eine qualifizierte Bewertung der Policen ihrer Kunden benötigen. Als Partnerunternehmen eines großen europäischen Finanzkonzerns – der Schweizer Bâloise Groupe – beschäftigt das Unternehmen Versicherungskaufleute und Versicherungsfachwirte sowie Spezialisten aus den Fachbereichen Versicherungsrecht, Versicherungs-mathematik und Kapital-anlage. PiL hat seit Gründung mehrere zehntausend Versicherungspolicen mit einem Rückkaufswertvolumen von mehreren Milliarden Euro bewertet. 

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