Fragen und Antworten

Schnelle Hilfe bei den häufigsten Fragen

Ankauf von Versicherungsverträgen 

Welche Policen können angekauft werden?
  • Grundsätzlich können alle konventionellen Lebens-/Rentenversicherungen deutscher Versicherungsgesellschaften angekauft werden (sogenannte Verträge der Schicht 3, nicht fondsgebunden), deren aktueller Rückkaufswert mehr als 10.000 EUR beträgt.
  • Folgende Policen können leider NICHT angekauft werden:
    • Fondsgebundene Verträge
    • Hybrid-Verträge, deren überrechnungsmäßige Zinsen in Fonds angelegt werden
    • Verträge der betrieblichen Altersvorsorge
    • Riester- oder Rürup-Verträge
    • Verträge mit einem aktuellen Rückkaufswert kleiner als 10.000 EUR
    • Rückdeckungsverträge
Aus welchem Grund sind ehemalige Direktversicherungen/bAV/Rürup/Riester nicht ankaufbar?

Verträge der sogenannten Schicht 1 und Schicht 2 (z.B. eine betriebliche Altersvorsorge) führten für den Begünstigten zur steuerlich geförderten Ansparung. Für den Verzicht auf Steuern und Sozialabgaben besteht der Staat darauf, dass dieser Vertrag für die Altersvorsorge Verwendung findet. Ein vorzeitiger Verkauf würde diesen Anspruch unterlaufen und würde damit gegen das Betriebsrentengesetz verstoßen.

Welche Kosten entstehen für mich bei einer Anfrage zum Verkauf meiner Police?

Unser Angebot zum Verkauf Ihrer Police ist für Sie kostenfrei und unverbindlich!

Wie lange dauert es, bis ich den Kaufpreis erhalte?

Insgesamt dauert es in der Regel etwa 4 Wochen. Je nach Bearbeitungszeit Ihres Versicherers kann sich der Verkauf schneller oder langsamer gestalten.

Wie verkaufe ich meine Police?
  • Über unserer Homepage können Sie ein kostenloses und für Sie unverbindliches Angebot anfordern. Sie erhalten umgehend per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit Vollmacht.
  • Am schnellsten geht es, wenn Sie uns bereits aktuelle Wertauskünfte Ihres Versicherers vorlegen. Lassen Sie uns diese bitte als Scan per E-Mail oder per Fax zukommen.
  • Selbstverständlich fragen wir gerne für Sie die erforderlichen Werte bei Ihrem Versicherer an. Hierzu benötigen wir dann die entsprechende Vollmacht von Ihnen.
  • Nach Vorliegen der erforderlichen Werte erhalten Sie innerhalb von 1-2 Tagen ein Angebot. Nehmen Sie dieses Angebot an, erhalten Sie umgehend per E-Mail den entsprechenden Kaufvertrag. Diesen senden Sie zusammen mit dem Original Versicherungsschein sowie einer Ausweiskopie an uns zurück.
  • Nach Erhalt Ihrer vollständigen Unterlagen werden wir umgehend die Abtretung bei Ihrem Versicherer anzeigen.
  • Sobald die Abtretungsbestätigung bei uns eingeht (nach ca. 2 Wochen) zahlen wir den Kaufpreis in einer Summe aus.
Kann ich meine Police verkaufen, auch wenn Sie bereits an eine Bank abgetreten ist?

Ja, vorausgesetzt die Bank stimmt dem Verkauf zu und gibt die Rechte an Ihrer Police frei – ggf.  im Rahmen einer Treuhandvereinbarung.

Welche Sicherheiten hat der Kunde bei Verkauf?
  • Die Empfangsbestätigung die wir umgehend nach Eingang Ihrer Unterlagen (Kaufvertrag, Original Police) an Sie versenden.
  • Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden wickeln wir den Verkauf gerne und jederzeit treuhänderisch ab. In diesem Fall nutzen wir meist die Dienste der Hausbank des Kunden.
  • Der Kunde kann den Vertrag, solange PiL die Rechte daran hält zurückkaufen.
  • Wir sind Mitglied des BVZL e.V. und erfüllen dessen strenge Qualitätskriterien.
Wieso dient bei Rentenversicherung der Auszahlbetrag und nicht der Rückkaufwert als Basis für den Kaufpreis?
  • Manche Rentenversicherungstarife kennen sogenannte “Rentenanwartschaften” bzw. die Begrenzung der Auszahlung bei Kündigung auf die Todesfallleistung. In diesen Fällen könnte die Auszahlung bei Kündigung unter dem mitgeteilten Rückkaufswert liegen. Der Rest – die Anwartschaft – käme als Rente oder Kapitalabfindung nur zur Auszahlung, wenn die jeweils versicherte Person das vereinbarte Erlebensfalldatum auch erlebt.
  • Wir sind selbst kein Versicherungsunternehmen und wollen das Risiko des Ablebens der versicherten Person nicht übernehmen. Daher orientieren wir uns in diesen Fällen an dem Auszahlbetrag.
  • Bei RISIKOSCHUTZ würde je nach Erleben und Kapitalabfindung der Kunde diese Rentenanwartschaft im Wege der Schlusszahlung erhalten.
Was geschieht mit den Prämien, die der Versicherungsnehmer nach dem Stichtag des Verkaufes noch gezahlt hat?

Die Prämienzahlung wird ab dem Stichtag des Verkaufs von uns übernommen. Prämien die vom Verkäufer vor dem Stichtag für einen Zeitraum über den Stichtag hinaus gezahlt wurden und nachweislich nicht im Rückkaufswert zum Stichtag enthalten sind, werden dem Verkäufer erstattet.

Sollten Ihnen nach dem Stichtag Prämien abgebucht werden, so haben Sie 8 Wochen lang die Möglichkeit, dieser Abbuchung zu widersprechen. Nutzen Sie diese Möglichkeit nicht, werden wir Ihnen nach Ablauf der Widerrufsfrist die Prämien zurückzahlen.

Was geschieht mit der gekauften Police?
  • Unser Ziel ist es, die Mehrzahl an attraktiven, wertvollen “Altverträgen” zu identifizieren und wenn möglich bis zum Ablauf fortzuführen. In den überwiegenden Fällen hält PiL die Police bis zum Ablauf des jeweiligen Vertrages auf dem eigenen Buch.
  • Bei RISIKOSCHUTZ führen wir die Verträge langfristig – in der Regel bis Ablauf – fort.
Was geschieht bei Ableben der versicherten Person?
  • Bei unserem Vertragsmodell RISIKOSCHUTZ führen wir die Verträge in der Regel bis zum Ablauf fort, sodass der Todesfallschutz fortbesteht. Bei Ableben der versicherten Person zahlen wir eine Kaufpreisnachzahlung an die Erben bzw. den uns bekannt gegebenen Begünstigten. Dabei wird von der Leistung des Versicherers der Kaufpreis sowie sämtliche durch PiL geleisteten Zahlungen (z.B. Prämien), sowie der vertragliche Zins abgezogen. Den Restbetrag zahlen wir innerhalb weniger Bankarbeitstage nach Zahlungseingang bei PiL an die Begünstigten aus.
  • Bei unserem Vertragsmodell ANKAUF steht der Aspekt des Erhalts des Todesfallschutzes weniger stark im Vordergrund. Es ist daher möglich, dass durch Kündigung, Weiterverkauf, oder Vertragsoptimierung weniger oder kein Risikoschutz verblieben ist. Bei Ableben der versicherten Person, sofern PiL zu diesem Zeitpunkt die Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag besitzt und dieser zum Todeszeitpunkt der versicherten Person weder gekündigt noch abgelaufen ist, zahlt PiL eine Kaufpreisnachzahlung. Dabei wird von der Leistung des Versicherers der Kaufpreis sowie sämtliche durch PiL geleisteten Zahlungen (z.B. Prämien), sowie der vertragliche Zins abgezogen. Den Restbetrag zahlen wir innerhalb weniger Bankarbeitstage nach Zahlungseingang bei PiL an die Begünstigten aus. Bei dem Vertragsmodell
Was geschieht wenn der Leistungsfall einer Zusatzversicherung eintritt?
  • Bei dem Vertragsmodell RISIKOSCHUTZ führen wir den Schutz langfristig – meist bis Ablauf – fort. Bei den übrigen Produkten kann das auch der Fall sein, wenngleich das dort nicht im Vordergrund steht.
  • Grundsätzlich gilt: Die Versicherungsleistungen aus Zusatzversicherungen stehen unseren Kunden bzw. deren Begünstigten zu.
  • Im Leistungsfall prüft PiL lediglich, ob sich die Leistung negativ auf den Hauptvertrag auswirkt. Wenn das der Fall wäre (der bis heute noch nie eingetreten ist) würde PiL die Minderung des Hauptvertrages zunächst kompensieren und den Restbetrag an den Kunden anweisen. Üblicherweise erhält der Kunde die Versicherungsleistung vollständig.
Kann die Police vom Kunden zurückgekauft werden?
  • Bei dem Vertragsmodell RISIKOSCHUTZ führen wir die Verträge langfristig fort. Der Kunde kann seinen Vertrag jederzeit zurück erwerben. Wir empfehlen jedoch, vorher den Steuerberater zu konsultieren, da in vielen Fällen die Fortsetzung die attraktivere Alternative ist.
  • Bei allen anderen Produkten hat der Kunde die Möglichkeit, seinen Vertrag zurück zu kaufen, solange der Vertrag von PiL gehalten wird – also weder gekündigt, noch abgelaufen, noch weiterverkauft wurde.

Partner in Life S.A.

Warum an Partner in Life verkaufen?
  • Seit Firmengründung im Jahr 2001 haben wir mehr als 30.000 deutsche Versicherungsverträge bewertet, angekauft und fortgeführt. Hinzu kommen britische und österreichische Verträge. Neben Bilanzkennzahlen und Rating-Ergebnissen lassen wir unsere Erfahrungen zu einem Rückkaufswert-Volumen von knapp 2,5 Milliarden Euro (deutsche KLV) einfließen.
  • Wir sind Mitglied des BVZL e.V. und erfüllen dessen strenge Qualitätskriterien.
  • Unsere Partner sind ebenfalls renommierte international tätige Banken und Emissionshäuser.
Warum kauft Partner in Life S.A. (gebrauchte) Lebens- und Rentenversicherungen?
  • Laut Assekurata Marktstudie 2014 erzielten abgelaufene Lebensversicherungen mit einer 30 jährigen Laufzeit zuletzt knapp 5 % Beitragsrendite im Marktdurchschnitt! Je nach Zyklus und Kaufpreis vermögen Zweitmarktpolicen sogar noch bessere Renditen zu erzielen – verbunden mit hoher Stabilität und Sicherheit.
  • Zweitmarktpolicen sind häufig besser als ihr Ruf. Denn heutige Richtlinien und Vorschriften erlauben es den Versicherern nicht mehr, diese Produkte in der alten Form aufzusetzen. Umso wichtiger ist es, diese Altpolicen zu erhalten!
  • Altpolicen sind meist sehr interessant und beinhalten wertvollen und wichtigen Risikoschutz. Daher empfehlen wir Kunden die einen Verkauf oder eine Kündigung in Erwägung ziehen, die attraktivere Lösung prüfen.
Warum ist Partner in Life S.A. in Luxembourg?
  • Luxemburg ist einer der größten und erfolgreichsten Finanzplätze der Welt. Der Ankauf von Lebensversicherungspolicen ist sehr kapitalintensiv – wir suchen daher die Nähe zu den Investoren.
  • Gleichzeitig profitieren unsere Kunden von der hohen Qualität und Professionalität der hiesigen Finanzaufsicht und dem strengen Luxemburger Bankgeheimnis.
  • Auch aus fiskalischer Sicht ist der Standort für unsere Kunden von Vorteil. Denn der Ankauf einer für den Kunden steuerfreien bzw. steuerbegünstigten Police führt zu keinerlei Nachteilen (was bei einem Standort in Deutschland ggf. nachteilig wäre). In vielen Fällen hat der Kunde sogar steuerliche Vorteile.
Mit welchen Mitteln finanziert PiL den Kaufpreis? Woher kommt das Geld?
  • Wir nutzen zum Teil Eigenmittel – also Eigenkapital der Gesellschaft.
  • Weiterhin bedienen wir uns namhafter Refinanzierer, wie bspw. UniCredit Bank AG, LBBW, HSBC Trinkaus & Burkhardt AG oder auch die Sparkasse Luxembourg (BCEE).
  • Auch Investoren (beispielsweise die Baloise Group, Pensionskassen) versetzen uns durch Investments in die Lage, in hohem Umfang Policen anzukaufen.
Verklagt PiL Versicherer um mehr Geld herauszuholen?
  • Unserm Namen “Partner in Life” fühlen wir uns verpflichtet. Wir verstehen uns als Partner unserer Kunden, unserer Kooperationspartner, unserer Investoren, aber eben auch als Partner der Assekuranz. Aus dieser Haltung kommt für uns eine grundsätzliche Streit- oder Klagekultur nicht in Frage!
  • Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es klüger ist, Altpolicen zu verkaufen (siehe auch “Warum Lebensversicherung verkaufen bzw. kaufen?”). Denn Tatsache ist auch, dass diese Produkte grundsätzlich vernünftig kalkuliert, geführt und abgerechnet wurden und werden.
  • Eine grundsätzliche Streit- und Klagekultur geht im Übrigen meist mit einer Belastung der übrigen Kunden einher. Wir vermeiden diese negativen Auswirkungen soweit als irgend möglich.
  • Im Einzelfall erkennen wir – eben durch unsere Erfahrung und Expertise – wenn ein Vertrag unzulänglich geführt bzw. abgerechnet wurde. Bislang konnten wir diese Fälle noch immer partnerschaftlich mit den Versicherungsunternehmen lösen. Dadurch erzielen wir vertragsgemäße Leistungen, ohne die übrigen Kunden zu belasten.
Wodurch unterscheidet sich Partner in Life S.A. von den Unternehmen des sogenannten "dubiosen Zweitmarktes"?
  • Partner in Life S.A. ist an der Weiterführung von Lebens- und Rentenversicherungen interessiert. Ein Rückkauf ist für uns nur die “letzte Alternative”. Unser Geschäftsmodel ist es, von der hohen Attraktivität der “Zweitmarktpolice” zu profitieren und diesen Profit mit dem verkaufenden Kunden und den Investoren zu teilen.
  • Wir betreiben kein Kapitalanlagegeschäft! Das bedeutet, dass wir Policen nicht kündigen, um das Geld in andere Produkte zu reinvestieren.
  • Wir zahlen unsere Kaufpreise nicht ratierlich sondern in einer Zahlung aus.
  • Wir kaufen die Forderungen zu laufenden Lebens- und Rentenversicherungen und betreiben kein Darlehensgeschäft.
  • Unsere Kaufverträge entsprechen dem sogenannten BVZL-Standard (Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V.). Wir bieten unseren Kunden damit insbesondere den Erhalt und die Fortführung des Risikoschutzes an.

Rechtliche und steuerliche Hinweise

Hinweise zur steuerlichen Situation

Seit Januar 2009 werden Gewinne aus der Veräußerung von Lebensversicherungen der Besteuerung unterworfen. Steuerfrei bleiben jedoch Gewinne aus der Veräußerung von Versicherungen, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden und die zum Zeitpunkt des Verkaufs die Voraussetzungen für eine Kapitalertragsteuerfreiheit erfüllen (d.h. in der Regel nach 12 Jahren Laufzeit und mindestens fünfjähriger Beitragszahlungsdauer).

Für weitere Einzelheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Wie steht Partner in Life zur Beratung zum Verkauf einer Lebensversicherung?
  • Aktuell möchten wir auf zwei Gerichtsurteile aufmerksam machen, bei denen Berater wegen Falschberatung zu Schadensersatz verurteilt wurden.
  • Das Landgericht Landshut hat am 06.10.2014 ein Versäumnisurteil ausgesprochen, bei dem eine Beraterin zum Schadenersatz in Höhe des Rückkaufswertes der Lebensversicherung verurteilt worden ist. Die Beraterin hatte empfohlen, die Lebensversicherung an die FlexLife Capital AG zu verkaufen. Aus Sicht des Gerichtes wurden Kunden nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt, die sich aus einem Verkauf ihrer Lebensversicherungen an die FlexLife Capital AG ergeben können.
  • Ein weiteres Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 19.02.2008 (Az. XI ZR 170/07) gesprochen. Hier wurde ein Anlageberater ebenfalls zu Schadensersatz verurteilt. In dem Urteil heißt es u. a. „Ein Anlageberater, der vorsätzlich eine anleger- und objektwidrige Empfehlung abgibt und die Schädigung des um Rat fragenden Anlegers zumindest billigend in Kauf nimmt, ist dem Anleger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet.“ Der verurteilte Berater hatte eine Kapitalanlage empfohlen, die nicht zum Risikoprofil passte – dafür hatte der Kunde seine Lebensversicherungen zur Altersvorsorge gekündigt.
  • Mit Partner in Life kann das nicht passieren, denn …
    • PiL kooperiert ausschließlich mit Vermittlern, die eine gewerberechtliche Erlaubnis gemäß § 34 der Gewerbeordnung besitzen und einen Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung von Vermögensschäden erbringen können.
    • PiL zahlt den Kaufpreis vollständig und in einer Summe an den Kunden – kein Re-Investment.
    • PiL ist Mitglied des BVZL (Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V.)

Kontakt

Partner in Life S.A.
595 G, rue de Neudorf
2220 Luxembourg
Luxembourg

Telefon 00352 26 94 92 0
Fax 00352 26 94 92 41
Email info@partnerinlife.com

 

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