Wie Lebensversicherte dem Wertverfall ihrer Policen entgegen wirken können. Das LVRG unterstützt nur einen Teil der Versicherer

Wie Lebensversicherte dem Wertverfall ihrer Policen entgegen wirken können. Das LVRG unterstützt nur einen Teil der Versicherer

22. Oktober 2014

Contern, 22. Oktober 2014. Das kürzlich in Kraft getretene Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) stützt nur einen Teil der Versicherungsbranche. Das hat das auf den Ankauf und die Bewertung von Lebensversicherungsverträgen spezialisierte Unternehmen Partner in Life (PiL) analysiert. Demnach werden viele Lebensversicherte auch künftig mit Kürzungen ihrer Policenguthaben rechnen müssen. Denn die Bewertungsreserven der Branche, die nach dem LVRG künftig nicht mehr hälftig an die ausscheidenden Versicherten ausgekehrt werden müssen, belaufen sich Schätzungen zufolge auf rund 47 Milliarden Euro[1]. Dem stehen Zinsverpflichtungen aus Garantien gegenüber, die sich näherungsweise auf bis zu 150 Milliarden Euro[2] belaufen könnten. „Wir sehen, dass seit Ausbruch der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise und dem sukzessiven Rückgang des Zinsniveaus rund 80 Prozent der etwa 92 Lebensversicherer in Deutschland gezwungen waren, regelmäßig die Schlussüberschussanteile (SÜA) zu kürzen “, sagt Dean Goff, Vorstand der Partner in Life S.A. Dies komme bei den Kunden in Gestalt von sinkenden Rückkaufswerten und Ablaufprognosen an. 

Das heißt, ein Teil der Kunden wird nicht die Ablaufleistung erhalten, die er erwartet. Die stärkeren Wertkorrekturen werden dann die Policen erfahren, die in den nächsten fünf bis acht Jahren auslaufen. Denn diese könnten an steigenden Zinsen am Kapitalmarkt nicht mehr partizipieren und erleben geringere Zuwächse aus den Garantien. 

„Generell sollten Versicherte ihre Versicherungspolicen nicht achtlos im Schrank liegen lassen“, empfiehlt Goff. Denn schon einige Veränderungen am Vertrag, wie die Umstellung auf jährliche statt monatliche Zahlweise wirken sich positiv auf die Renditeentwicklung aus. Besonders im letzten Drittel der Laufzeit sollte der Vertrag von unabhängigen Experten oder Verbraucherzentralen überprüft werden. „Wir zeigen den Kunden dann schnell und unkompliziert Handlungsspielräume auf“, so Goff.

Lücken in der Altersvorsorge?

Kunden von Versicherungsunternehmen, die bereits frühzeitig gegengesteuert haben, die über eine vergleichsweise moderate Kostenquote verfügen, keine allzu hohen Garantieverpflichtungen bedienen müssen und eine gute Reserveausstattung aufweisen können, haben weniger zu befürchten. Dies ist PiL zufolge z.B. bei Kunden der Allianz, Debeka, Alten Leipziger oder R+V der Fall. Nach der Wertkorrektur durch den teilweisen Wegfall der Bewertungsreserven sollten die meisten Verträge dieser Versicherer sich stabilisiert haben. Allen anderen empfiehlt sich eine Überprüfung, damit eine Lücke in der Altersvorsorge gar nicht erst entsteht. Dies gilt in besonderem Maße für Verträgen, die für die endfällige Tilgung einer Hausfinanzierung bespart werden. Genauso sollten Unternehmer und Mittelständler überprüfen, ob sie Rückdeckungsverträge im Rahmen der betrieblichen Zusage zur Altersvorsorge unterhalten. Denn bereits eine geringfügige Reduzierung beispielsweise von Schlussüberschussanteilen auf Ebene der Versicherungsgesellschaft, kann gehörig auf die einzelnen Policen durchschlagen. Reduzierungen der Ablaufprognose von 10 bis 15 Prozent sind keine Seltenheit.

PiL hat in den letzten zwölf Jahren rund 33.000 Lebensversicherungspolicen analysiert und verfolgt die Wertentwicklung der Policen im gemanagten Bestand (in Höhe von durchschnittlich rund einer Milliarde Euro) sehr genau. Auf die in Deutschland rund 55 Millionen bestehenden Lebensversicherungspolicen (exkl. fondsgebundene Lebensversicherungen, Risiko-Lebensversicherungen, Verträge der betrieblichen Altersvorsorge) hochgerechnet geht das Unternehmen davon aus, dass sich etwas mehr als die Hälfte der Policen stabil und positiv entwickeln werden. 

Hinweis: 

Die oben getroffenen Annahmen gründen auf Daten aus Erfahrungswerten und den veröffentlichten Geschäftsberichten der Versicherungsgesellschaften, um näherungsweise eine Einschätzung zu ermöglichen. Die tatsächlichen Werte der einzelnen Verträge können deutlich davon abweichen. Die Gewinnanteile unterscheiden sich bei einem Versicherer von Vertrag zu Vertrag deutlich. Sie sind unter anderem abhängig vom Rechnungsverband, vom Tarif, der Laufzeit, der Höhe, der vertraglichen Historie und einigen Aspekten mehr.

Bei den Auswertungen der Geschäftsberichte per 12/2013 blieben Versicherer bzw. Bestände mit geringem konventionellen Anteil unberücksichtigt, um das Ergebnis nicht zu verfälschen.

Geschäftsplanauswertung 2013 Daten von Aktuariat RoKoCo GmbH, Interpretation Partner in Life S.A.

Über Partner in Life S.A.:

Partner in Life S.A. (PiL) wurde 2001 in Luxemburg gegründet. Seither analysiert, kauft, verkauft und verwaltet das Unternehmen kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen. PiL bietet dabei mit diversen Produkten und Dienstleistungen rund um den Zweitmarkt individuelle und verlässliche Lösungen und stellt seine Erfahrung zu bestehenden Kapitalversicherungen aus Deutschland, Österreich und Großbritannien in den Dienst von Versicherten, die Empfehlungen oder Geld zu ihren Policen suchen.

Daneben ist Partner in Life Ansprechpartner und Dienstleister für Makler, Vermögensberater, Banken, Bausparkassen und Versicherungsspezialisten, die eine qualifizierte Bewertung der Policen ihrer Kunden benötigen. Als Partnerunternehmen eines großen europäischen Finanzkonzerns – der Schweizer Bâloise Groupe – beschäftigt das Unternehmen Versicherungskaufleute und Versicherungsfachwirte sowie Spezialisten aus den Fachbereichen Versicherungsrecht, Versicherungsmathematik und Kapitalanlage. 

PiL hat seit Gründung mehrere zehntausend Versicherungspolicen mit einem Rückkaufswertvolumen von mehreren Milliarden Euro bewertet. 

Pressekontakt:

Susanne Maack
Telefon (+49) 4174 50 20 40 4 / (+49) 170 933 17 52
E-Mail: s.maack@partnerinlife.eu


[1] Stichtag BWR zum 31.12.2013 gemäß Geschäftsberichten der Branche

[2] Die Zinsverpflichtung (der Sicherungsbedarf) lässt sich nicht ohne Weiteres als Außenstehender berechnen; Hier erfolgte eine vereinfachte Näherung mit Annahmen zur Duration im Bestand der Branche.

Kontakt

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